Spielfeld - Kein Asylantrag
11.03.2021 | 09:21
Dienstagabend, 9. März 2021, hielten Fremdenpolizisten insgesamt 16 illegal eingereiste Fremde im Grenzbereich an. Sie stellen keinen Asylantrag und wurden nach Slowenien zurückgewiesen.
Gegen 20.00 Uhr wurden Polizisten der Fremden- und Grenzpolizeilichen Abteilung (FGA) über eine größere Gruppe von Personen verständigt, welche über die Bahngleise von Slowenien kommend in Richtung Bahnhof Spielfeld unterwegs gewesen war.
Ein ÖBB-Bediensteter war zuvor von einem slowenischen Lokführer auf die Personen aufmerksam gemacht worden, woraufhin dieser den Zugverkehr aus Sicherheitsgründen einstellen musste und die Polizei verständigte.Polizisten trafen die insgesamt 16 Personen in der Folge am Bahnsteig des Bahnhofs Spielfeld an.
Es handelte sich dabei um sechs Erwachsene im Alter von 18 bis 56 Jahren, drei mündige Minderjährige (15 bis 17 Jahre) und sieben Unmündige bzw. Kinder. Lediglich ein 20-jähriger Afghane sprach gebrochen Englisch und fungierte bei der Erstbefragung als Dolmetsch.
Er gab an, dass es sich um drei afghanische Familien handle, welche über die Bahngleise illegal nach Österreich einreisten, um nach Wien zu Verwandten zu gelangen. Der folgenden Aufforderung, Dokumente zum Zwecke einer grenz- und fremdenpolizeilichen Kontrolle auszuhändigen, kamen die Personen nicht nach.
Kein Asylantrag: zurückgewiesen
Bei einer folgenden Durchsuchung stellte Beamte schließlich Beweismittel sicher, welche den Verdacht der illegalen Einreise aus Slowenien bestätigten. Keine einzige Person hatte Dokumente bei sich und keine der Personen stellte einen Antrag auf internationalen Schutz ("Asylantrag"). Mit Unterstützung des Österreichischen Bundesheeres überstellten Polizisten die Personen zum Zwecke der weiteren Amtshandlung in der Folge zur Grenzkontrollstelle Spielfeld.
Dort registrierten Beamte die Personen und versorgten sie in beheizten Containern mit Wasser und warmen Decken. Weitere Erhebungen ergaben, dass es sich um bereits registrierte Asylwerber handelte, welche von slowenischen Behörden in Ljubljana untergebracht worden waren.
Aufgrund des vorliegenden Sachverhalts und der Tatsache, dass die 16 Personen innerhalb des Grenzkontrollbereiches angetroffen und bei der rechtswidrigen Einreise betreten worden waren, wurden alle Personen in Absprache mit benachbarten Behörden nach Slowenien zurückgewiesen (§ 44 FPG).
Diesbezügliche Informationsblätter in ihrer Muttersprache wurden den Personen ausgefolgt. Sie werden wegen Übertretungen nach dem Fremdenpolizeigesetz angezeigt.