Polizeiticker

Sicherer Umgang mit TikTok und Co.

Symbolbild (Bildquelle: bmi.gv.at)

Neue Apps wie TikTok machen Spaß, bergen aber auch Gefahren. Das Bundeskriminalamt gibt Tipps für einen sicheren Umgang mit Sozialen Netzwerken.

Mit der TikTok-App lassen sich bis zu fünf Minuten lange Videos aufnehmen, bearbeiten und mit Musik hinterlegen. Die Videos werden anschließend mit Hashtags versehen, hochgeladen und geteilt. Herzen zeigen, wie bei Instagram, die Beliebtheit der Beiträge. Die Handhabung ist kinderleicht und die App bei Jugendlichen sehr beliebt. Ab 13 Jahren kann man TikTok mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten nutzen. Aufgrund der Beliebtheit bei Kindern und Jugendlichen muss auch auf Gefahren hingewiesen werden. Wie auch bei anderen Sozialen Medien gilt zu beachten, dass sich Inhalte, die einmal öffentlich geteilt werden, blitzschnell verbreiten können. Die Gesetze des Strafrechts und Urheberrechts sind im virtuellen Raum genauso wirksam wie in der analogen Welt.

Urheberrechtsverletzungen
Fotos, Videos, Musikstücke etc. sind im Internet frei abrufbar. Das bedeutet aber nicht, dass man diese beliebig verwenden kann: Jede Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken im Internet, die ohne Zustimmung des Urhebers bzw. Rechteinhabers erfolgt, ist eine Urheberechtsverletzung. Darunter fallen das Hochladen auf frei zugänglichen Websites, das Anbieten in Tauschbörsen, die Verwendung bei einem Verkaufsinserat, das Hochladen in Sozialen Netzwerken.

Veröffentlichen und Verschicken von Fotos oder Videos
Fotos, Videos oder Texte, die einem selbst oder anderen unangenehm sein könnten, haben im Netz nichts verloren. Wenn Inhalte einmal im Internet sind, ist es fast unmöglich, sie wieder zu entfernen. Das Veröffentlichen oder Verschicken von Fotos oder Videos, die anderen Personen schaden, ist gesetzlich nicht erlaubt. Es gilt das Recht am eigenen Bild. Zur Sicherheit vor dem Posten das Einverständnis der abgebildeten Personen einholen.

Stellt man fest, dass sich nachteilige Fotos oder Videos von sich auf einer Plattform befindet, sollte man die Person, die die Aufnahme veröffentlicht hat, kontaktieren oder den Seitenbetreiber um Löschung bitten. Wird es nicht entfernt, können Stellen wie www.ombudsmann.at weiterhelfen.

Grooming
Auch bei Messenger-Diensten ist Vorsicht geboten. Wer sich in Chats hinter Nicknames verbirgt, ist kaum festzustellen. Beim sogenannten Grooming werden Kinder und Jugendliche von fremden angeschrieben. Es handelt es sich um das gezielte Ansprechen, um sexuellen Kontakt mit den Kindern anzubahnen. Die Anbahnung findet hauptsächlich in Chaträumen und Sozialen Netzwerken statt. Es ist eine besondere Form der sexuellen Belästigung, die bis zum sexuellen Missbrauch führen kann und selbstverständlich gerichtlich strafbar ist.

Die Empfehlungen der Kriminalprävention