Pongau S – Betrug durch falsche Rechnungen
02.10.2025 | 17:52
Mitte und Ende September 2025 wurden im Pongau zwei Fälle von sogenanntem Rechnungslegungsbetrug bekannt. Eine 63-jährige Frau und ein 56-jähriger Firmeninhaber erhielten manipulierte Rechnungen mit falschen Bankverbindungen und wollten fünfstellige Beträge zahlen. Die Polizei gibt Tipps zum Schutz vor dieser Betrugsmasche.
Eine 63-jährige Pongauerin erhielt Mitte September nach Abschluss von Elektrikerarbeiten in ihrer Wohnung eine Rechnung per Mail über einen fünfstelligen Betrag und wollte den Betrag durch ihre Bank überweisen lassen. Da die Bank aufgrund einer Diskrepanz beim angegebenen Konto nachfragte, ob der Betrag auf dieses Konto zu überweisen wäre, stellte sich, nach Rücksprache mit der Firma, eine falsche Bankverbindung auf der echt aussendenden Rechnung heraus.
Ob die Bank die Überweisung zurückhalten konnte, ist Gegenstand der Ermittlungen. Ein 56-jähriger Pongauer kaufte Ende September über eine ihm bekannte Firma in Tirol Maschinen. Nach Erhalt der Rechnung per Mail überwies der Firmeninhaber einen fünfstelligen Betrag auf das Konto, das in der Mail angegeben war.
Wegen der Abholung der Maschinen telefonierte der Pongauer erneut mit seiner Kontaktperson in Tirol. Dabei bemerkten die beiden, dass die Mail und die Bankverbindung auf der übermittelten Rechnung falsch waren. Die Ermittlungen laufen.Informationen der Kriminalprävention Beim Rechnungslegungsbetrug werden von den Tätern Rechnungen verändert, um eine Zahlung auf ein Konto zu generieren.
Dabei zielen die Täter nur darauf ab, dass das Opferunternehmen eine Geldleistung auf eine geänderte Kontoverbindung meist im Ausland erbringt. Dies kann sowohl online, als auch bei Rechnungen, die über den Postweg übermittelt werden, passieren.
*Wie schützt man sich: *
- Seien Sie generell vorsichtig bei Änderungen der Zahlungsverbindung und wägen Sie vor Auftragserteilung die Möglichkeit eines Totalverlustes ab.
- Informieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die in Ihrem Unternehmen Zahlungsanweisungen tätigen über dieses Betrugsmodell.
- Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Änderungen der Zahlungsverbindung nachzufragen und sich die Änderung von Lieferanten bestätigen zu lassen.
- Bei elektronischen Rechnungen nutzen Sie dazu niemals die Absendeadresse des Schreibens, sondern wählen Sie einen anderen Weg (zb. Telefon, Fax, etc.)
- Informieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass auch Ihr Unternehmen von diesem Betrugsmodell betroffen sein kann.
- Sensibilisieren Sie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Nachfragen von anderen Unternehmen in Bezug auf eine Änderung der Kontoverbindung dies an die zuständigen Stellen in Ihrem Unternehmen weiterzugeben.
- Achten Sie auf ausreichenden Schutz bei der Datenübertragung, vor allem bei der Übertragung von Rechnungen und Zahlungsdaten.
- Bei der Anlage von neuen Lieferanten überprüfen Sie, ob es dieses Unternehmen in Österreich gibt.Seien Sie besonders vorsichtig, wenn ungewöhnlicherweise Kontoverbindungen ins Ausland verlegt werden.
- Halten Sie bei der Bezahlung von Rechnungen das Vier-Augen-Prinzip zu Ihrem eigenen Schutz ein.
Quelle der Polizeinachricht: LPD Salzburg