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Emilia Romagna IT - Jugendlicher begeht Selbstmord mit Waffe vom Vater

Unbegreiflicher Suizid in Italien (Symbolbild) (Bildquelle: TickerMedia )

Sie hatten mehrere Stunden lang auf den Feldern in der Nähe seines Hauses nach ihm gesucht und ihn erschossen in einem Graben gefunden.Die Waffe gehörte seinem Vater, der sie legal besaß, und der 14-jährige Junge wusste offenbar, wo sein Vater, ein Verwaltungsbeamter im Polizeipräsidium von Modena, sie hingelegt hatte. Die Polizei zweifelt nicht daran, dass es sich um Selbstmord handelte, auch wenn die Motive für diese Tat derzeit noch unklar sind.

Villa Sorra, ein großer Park rund um einen alten Wohnsitz in der Landschaft von Castelfranco Emilia, normalerweise ein Ort für Spaziergänge und Picknicks, war Schauplatz einer noch immer unfassbaren Tragödie. Der Alarm wegen des Verschwindens des jungen Mannes, der ein Gymnasium in Modena besucht, ein sportlicher Junge ohne offensichtliche Probleme oder Schwierigkeiten, wurde am 04.01.23 ausgelöst. Die Familie erstattete Anzeige, und der Vater stellte offenbar fast sofort fest, dass die Waffe von zu Hause verschwunden war.

Die Suche konzentrierte sich auf die Umgebung des Hauses im Weiler Gaggio di Piano, auf das Gebiet der Villa, das der 14-jährige Junge gut kannte: Wege, Wasserflächen, Haine, die von Polizei und Rettungskräften mit Hilfe eines Feuerwehrhubschraubers und von Drohnen aus der Luft abgesucht wurden. Die Gemeindeverwaltung warnte die Bürger, das Gebiet zu meiden und die Durchfahrt von Fahrzeugen nicht zu behindern.

Gegen 11.00 Uhr wurde die Leiche an der Via Prati gefunden. Die gerichtsmedizinische Untersuchung ließ keinen Zweifel an dem Ablauf der Tat: Der Junge hatte sich selbst erschossen. Es gab keine Nachrichten oder Erklärungen. Sein Telefon, das immer erreichbar war, wurde in Gewahrsam genommen und wird analysiert, um die letzten Kontakte des 14-Jährigen zu entschlüsseln und zu ordnen. Zeugen, Freunde und Familienmitglieder, die immer noch unter Schock stehen, werden angehört, um zu verstehen, was nach den ersten Ermittlungen keinen Sinn ergibt.