Nordrhein-Westfalen

Duisburg - Polizei löst unzulässige Geburtstagsfeier auf

Gegen 23 Personen werden in Duisburg Bußgeldverfahren wegen Veranstaltung einer bzw. Teilnahme an einer nach der CoronaSchutzVO untersagten Feier eingeleitet (Symbolbild)
Gegen 23 Personen werden in Duisburg Bußgeldverfahren wegen Veranstaltung einer bzw. Teilnahme an einer nach der CoronaSchutzVO untersagten Feier eingeleitet (Symbolbild) (Bildquelle: Ticker Media AG)

Am Freitag, 19.03.2021, gegen 23:00 Uhr, wurde der Polizei eine Ruhestörung auf der Gertrudenstraße in Marxloh gemeldet.

Die eingesetzten Kräfte stellten gestern vor Ort zunächst mit Girlanden geschmückte Fenster, aus welchen laute Musik zu hören war, fest.

Wie sich herausstellte wurde in der betreffenden Etagenwohnung ein dritter Kindergeburtstag gefeiert. Es waren zur Einsatzzeit dort insgesamt 29 Personen, davon 17 Erwachsene, 6 Jugendliche über 14 Jahren und 6 Kinder unter 14 Jahren anwesend.

Gegen 23 Personen werden Bußgeldverfahren wegen Veranstaltung einer bzw. Teilnahme an einer nach der Corona SchutzVO untersagten Feier eingeleitet.

Zudem erteilte die Polizei gegen die 24 Personen, die nicht im betroffenen Haushalt leben, Platzverweise.